Auswanderer ABC

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Land. * - Landung. *

Landkauf, s. „Congreßland.“

Landungsplatz. Die bei Weitem überwiegende Zahl aller Einwanderer in die Ver. Staaten kommen über Newyork. Theils die bequemere Lage, theils die Leichtigkeit und Billigkeit, mit welcher man von da nach allen Richtungen weiter reisen kann, sichert diesem Welthandelsplatz für so lange den Vorzug, als er sich nicht durch allzu auffälligen Mangel an Fürsorge und Schutz unmöglich macht. Handwerker, welche im Herbst abreisen, finden in New Orleans leichter Arbeit und höhern Lohn, weil Newyorks Geschäftsthätigkeit durch die Winterkälte oft gehemmt wird.

Leipzig: Nationalverein s. d. A. Floßplatz, Schimmels Gut No. 1.

Liverpool. Consuln für Preußen: O. Burchardt; Oesterreich: .....; die Schweiz: .....;

Große Verdienste um das Wohl deutscher Auswanderer erwirbt sich auch die „Society of friends of foreigners in distress“, deren Bureau in German School, Sir Thomas’s Buildings, sich befindet. – Schiffs=Expedienten:

  • A) Dampfschiffe: Brown, Shirley u. Co., M’Kea, M’Carty u. Co.; D. u.El. Maciver; Richardson Brothers u. Co.
  • B) Packetschiffe: Baring Brothers u. Co.; Guton u. Co. : Brown, Shirley u. Co.: Grimshaw u. Co.; Saul Martindale u. Co.; Rathbone, Brothers u. Co.; Tauscott u. Co.: Train u. Co.

Alle übrigen, theils mittel=, theils unmittelbar in Liverpool vertretenen Expeditions=Firmen sind nur eine Art Zwischenhändler oder Werber für die eben genannten Häuser, welche letztere zur Zeit das Bedürfnis, sich selbst nach Passagieren auf dem Continente umzusehen, noch nicht empfunden zu haben scheinen. Billiges Kost= und Logirhaus mit streng rechtlicher Bedinung : „Rheinischer Hof“ bei Philipp Thiebauth, 39 Paradise Str. – Wer aus irgend einem Grunde der im Allgemeinen nur um wenige Thaler billigeren, aber auch mit manchen Schattenseiten verknüpften indirecten Beförderung den Vorzug geben zu müssen glaubt, suche vor allen Dingen mit einer respectablen Firma zu contrahieren. Unter den vielen, bis zum Eintritte entsprechender Reformen größtentheils gerechten Bedenken, welche von den Gegnern indirecter Verschiffung geltend gemacht werden, hört man gewöhnlich hervorheben, dass die Auswanderer eher, als nothwendig, inmitten fremder Sprache und Sitten sich befinen, und durch Ihre Unkenntnis derselben viel zu leiden haben. Erwägt man aber, dass dieser Uebelstand in der neuen Heimat um so greller empfunden werden muß, je unvorbereiteter man demselben sich preisgegeben sieht, so ist die Reise über England als gute Vorschule für die neuen Verhältnisse keineswegs zu verachten. Die Hamburger Verordnung vom 28. mai 1851 enthält u. a. folgende bezügliche Bestimmungen:*

Louisville, Kp. Consul der Schweiz: R. Baesler.

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