Auswanderer ABC

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Waaren mitzunehmen ist stets sehr gewagt und in der Regel nur Quelle empfindlicher Verluste: denn oft ist der Markt überführt und die Preise sinken, während der kaum Eingewanderte schwer anderen Absatz findet als beim Wiederverkäufer, der ohnehin schlechte Preise zahlt. Nimmt man neue Gegenstände nur zu eigenem Bedarf mit, so gehen dieselben frei ein; ist aber nicht zu verkennen, daß sie als Waare eingeführt werden, so sind sie zu versteuern und zwar nach dem Facturarpreise, dessen Richtigkeit beschworen werden muß, mit Zuschlag von Assecuranz, Fracht und andern Kosten. Fehlt die Factura, oder ist dieselbe nicht consularisch attestirt, so wird die Waare von einem der mit Ihrem Fache genau bekannten Schätzungsbeamten (appraisers) nach dem im Landungshafen geltenden Werthe abgeschätzt und danach verzollt.

Wanderbücher, siehe „Paß.“.

Warrant, s. „Congreßland.“

Wechsel. Anstatt am Einschiffungsplatze Münzsorten einzuwechseln, deren Werth er noch nicht genau kennt, sollte der Auswanderer stets gute Wechsel kaufen, welche weit leichter als Baarschaft sicher aufzubewahren sind und bei Seeunglück besser als Versicherung gegen den Verlust der Existenzmittel schützen. Um jedoch auch beim Wechsel=Kauf nicht betrogen zu werden, erkundige man sich vorsichtig nach den vertrauenswürdigsten Häusern, bei denen sichere Wechsel stets billig zu haben sind. Viele ziehen es vor, Ihre Wechselkäufe schon vor der Abreise nach dem Einschiffungshafen zugleich mit dem Schiffs=Contracte abzuschließen. Jeder überseeische Wechsel wird in duplo (Prima- und Secunda-) ausgestellt; den einen von beiden führt der Passagier wohlverwahrt bei sich, den andern sendet er seinen zurückgebliebenen nächsten Verwandten zur Aufbewahrung für gewisse Eventualitäten. Wechsel, die sofort bei Vorzeigung zahlbar sein sollen, müssen mit den Worten „Nach Sicht ohne Respit“ („at sight, without grace“) bezeichnet sein.

Weimar. Beliebtes Logis: in der Schumacherherberge bei Bechmann am Erfurter Thor.

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