Auswanderer ABC

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Unzulässig zur Einschiffung nach den Ver. Staaten sind: allein stehende, über 60 Jahre alte, verstümmelte, geistesschwache, taube, stumme, blinde oder mit sonstigen körperlichen Gebrechen behaftete Personen; Witwen mit unerwachsenen Kindern, elternlose Kinder, - es sei denn, daß solche Personen vermögend oder im Stande sind, vor Einschiffung entsprechende Caution zu stellen.

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